Datenschutz und Datensicherheit beim eMailverkehr
Die Verschwiegenheitspflicht des Immobilienmaklers stellt eine der Grundvoraussetzungen für die Immobilienvermittelnde und -vermarktende Tätigkeit dar. Im Rahmen der elektronischen Kommunikation zwischen Müller & zum Felde Immobilien und den Kunden sollte deswegen die Übermittlung von Daten durch eine geeignete Verschlüsselung geschützt sein. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass übersandte Daten von Dritten abgefangen und gelesen werden können. Es besteht zudem die Gefahr, dass Geschäftsgeheimnisse Konkurrenten auf diese Weise bekannt und gegen die Absender verwendet werden können oder private Informationen bekannt werden. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Kunden gegenüber dem unbefugtem Zugriff Dritter und des Staates geschützt und damit ein sorgsamer Umgang mit den Daten der Kunden gewährleistet wird.
Die Verschlüsselung das eMailverkehrs im Alltag ist Zeit- und Kostenaufwändig. Müller & zum Felde Immobilien möchte darauf hinweisen, dass Kunden und Geschäftspartner, die unverschlüsselt Informationen an uns übersenden, sich automatisch damit einverstanden erklären, dass die Kommunikation auch zukünftig unverschlüsselt über digitale Medien verläuft und diese in Kenntnis der vorstehenden Gefahren gewünscht verstanden wird.
Zusätzlich und insbesondere gilt die Datenschutzerklärung.