Wann können Sie Ihr Grundstück an private Käufer verkaufen?
Wir liefern Ihnen die passende Antwort auf die Frage.
An wen können Sie Ihr Grundstück am besten verkaufen? Die Antwort auf diese Frage wirkt sich nicht nur auf den Preis aus, den Sie für Ihr Grundstück ansetzen können, sondern auch auf den gesamten Verkaufsablauf. Grundsätzlich gilt: Je mehr Wohnfläche sich auf dem Grundstück errichten lässt, desto höher ist der Verkaufspreis, der dafür erzielt werden kann. Was und wie viel genau gebaut werden darf, schreibt wiederum der Bebauungsplan vor, der für das Grundstück gilt.
Wenn Sie ein eher kleines Grundstück verkaufen wollen, kommen als Käufer in der Regel eher Privatpersonen in Frage, die auf dem Bauland ein oder zwei Wohneinheiten errichten möchten.
Um hier die richtige Zielgruppe anzusprechen, müssen Sie wissen, um welche Art von Grundstück es sich handelt:
- Wald- oder Wiesengrundstücke dürfen unter Umständen überhaupt nicht bebaut werden.
- Bauerwartungsland darf eventuell erst später bebaut werden.
- Rohbauland ist zwar von der Gemeinde zur Bebauung vorgesehen aber noch nicht erschlossen, d. h., auf den Käufer kommen weitere Kosten zu.
- Bauland darf so wie im Bebauungsplan bebaut werden.
Aus organisatorischen und finanziellen Gründen suchen private Häuslebauer in der Regel nach Bauland, sodass sie sofort mit dem Hausbau beginnen können.
Mehr in unserer Infobroschüre
Der passende Käufer wartet schon
In unserer Interessentendatenbank befinden sich zahlreiche private Bauherren, die auf der Suche nach einem Grundstück zur Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind. Wenn Sie uns also Ihr Grundstück zum Verkauf anbieten, haben wir unter Umständen sofort den richtigen Käufer dafür.
Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, vermarkten wir Ihr Grundstück zielgruppengerecht und finden so garantiert den richtigen Käufer.
Lohnt sich die Realteilung für Ihr Grundstück?
In einigen Fällen lässt sich durch eine Realteilung des Grundstückes auch ein höherer Preis realisieren. Dabei wird ein Grundstück real geteilt und es entstehen zwei neue Grundstücke, von denen jedes ein eigenes Grundbuchblatt erhält.
Hierbei muss jedoch zwingend darauf geachtet werden, dass die Beschreibung jeder Teilfläche in der notariellen Urkunde so detailgetreu ist, dass die Lage und die Grenzen beider Grundstücke zweifelsfrei festgestellt werden können.
Auch sollten Sie bedenken, dass die Vorschriften des Bebauungsplans auch auf die beiden Einzelgrundstücke einwandfrei angewendet werden müssen. Gibt es hier keine Bedenken, kann ein Vermesser das Grundstück vermessen und beim zuständigen Vermessungsamt eine neue Flurkarte beantragen, mit der dann die Eintragung ins Grundbuch durch den Notar erfolgt.
Sie haben Fragen dazu oder wollen beim Grundstücksverkauf lieber gleich auf Nummer sicher gehen?
Fordern Sie jetzt weitere Informationen an oder vereinbaren Sie ein Gespräch mit unseren Grundstücksexperten. Wir kennen den Markt und die Zielgruppe, wissen, was erlaubt ist und wie Sie einen zufriedenstellenden Preis für Ihr Grundstück verwirklichen.
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